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  Kosten:

In den Geburtshäusern der Schweiz werden sämtliche Hebammenleistungen von den Krankenkassen aus der Grundversicherung bezahlt.

Dies gilt auch für allgemein versicherte Frauen.

Für Mutterschaft und Geburt gibt es keinen Selbstbehalt.

bei normaler Schwangerschaft gilt:

- 6 Schwangerschaftskontrollen
(bei Regelwidrigkeiten oder
Übertragungen mit ärztichem Zeugnis auch mehr)

- 100 Fr. an Geburtsvorbereitungskurs

- Geburt nach Hebammentarif

- Wochenbettbetreuung der Hebamme bis zum
10.Wochenbettag.

- 3 Stillberatungen

- Abschlusskontrolle 6-8 Wochen nach der Geburt


Es gibt 1 Geburtshaus, welches auf die kantonale Spitalliste als A Spital aufgenommen wurde. Das Geburtshaus "Storchenäscht" in Lenzburg.

A)

GH Storchenäscht in Lenzburg ( seit 1984)
volle Kostengarantie auch für das interne Wochenbett

B)

In den übrigen Geburtshäusern, wird eine Pauschale für die Geburtszimmerbenützung / Infrastrukturkosten in Rechnung gestellt. Meistens werden diese von der Zusatzversicherung zurück erstattet.

Für den stationären Aufenthalt benötigen die Frauen eine Kostengutsprache ihrer Zusatzversicherung.

 
     


 
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