Ein Geburtshaus ist

Geburtshäuser sind Einrichtungen in der Primärversorgung des öffentlichen Gesundheitssystems; in denen Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Frau gewährleistet wird.

Geburtshäuser sind selbständige Betriebe; unabhängig von klinischen Institutionen, in denen eine frauengerechte Hebammengeburtshilfe praktiziert wird.

Die geburtshilfliche Leitung der Geburtshäuser obliegt ausschliesslich der Verantwortung der Hebammen.

Durch professionelle Zusammenarbeit im medizinischen und psychosozialen Bereich werden angebotene Leistungen vervollständigt.

Die inhaltliche Arbeit richtet sich nach den Leitlinien für Geburtshäuser.

Die Mitgliedschaft in der IGGH-CH ® (Interessengemienschaft der Geburtshäuser Schweiz) ist empfehlenswert.