Finanzierung

Die Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung übernommen.

Leistungen vor der Geburt

  • 7 Schwangerschaftskontrollen durch die Hebamme werden aus der Grundversicherung bezahlt (ohne Franchise), zusätzliche Kontrollen mit medizinischer Begründung
  • Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt
  • Beitrag von CHF 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs

Leistungen bei der Geburt

  • Leitung der Geburt in einem Geburtshaus (inklusive Material)
  • Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt
  • Seit dem 1. Januar 2012 werden alle Kosten auch die stationären Leistungen aus der Grundversicherung gedeckt wenn das Geburtshaus auf der Spitalliste des Kantons ist.

Leistungen nach der Geburt

  • Betreuung zuhause durch eine Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Ohne ärztliche Verordnung sind 10 Besuche vorgesehen. Bei Erstgebärenden, nach Kaiserschnitt, bei Mehrlingen oder behindertem Kind sogar 16 Besuche. Falls Komplikationen auftreten, kann die Hebamme auf ärztliche Verordnung hin noch mehr Besuche machen.
  • Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
  • Abschlusskontrolle 6 Wochen nach der Geburt

Die Geburtshäuser auf der kantonalen Spitalliste

Standortübersicht und Adressen der Geburtshäuser