Standpunkte betreffend der Anerkennung der Geburtshäuser

2004 parlamentarische Initiative von Frau Nationalrätin Liliane Maury Pasquier
Anerkennung der Geburtshäuser im KVG, sodass ihre Leistungen aus der Grundversicherung bezahlt werden.

2006 Der Nationalrat sagt deutlich ja zu den Geburtshäusern
und entscheidet, die parlamentarische Initiative von Frau Nationalrätin
Liliane Maury Pasquier, weiter zu verfolgen.

20. März 2007 Der Nationalrat hat sich mit 118:53 Stimmen zugunsten der Geburtshäuser im KVG ausgesprochen
Im Rahmen der Spitalfinanzierung, die Geburtshäuser den Spitälern gleichzusetzen; so dass sie als Leistungserbringer im Rahmen der Grundversicherung auf die jeweils kantonale Spitalliste aufgenommen werden.

24. September 2007 Ein historischer Entscheid im Ständerat
Der Ständerat hat dem Eintritt der Geburtshäuser ins KVG zugestimmt! Seit über 10 Jahre das erste Mal! Die Geburtshäuser sollen damit auf die kantonalen Spitallisten aufgenommen werden können und würden so den Spitälern finanziell (subventionsberechtigt) gleichgestellt.

Wir freuen uns sehr, dass die Geburtshäuser nicht einmal mehr zu einer Diskussion im Ständerat Anlass gaben - offenbar haben sie und damit die Arbeit der Hebammen eine neue Akzeptanz auch in der eidgenössischen Politik erreicht! Wir freuen uns darüber!

21.Dezember 2007 Die Debatten und Abstimmungen über die Spitalfinanzierung sind im Parlament abgeschlossen
Die Geburtshäuser sollen nach 11 Jahren intensivem Kampf endlich im KVG aufgenommen sein. Das heißt, dass die Geburtshäuser auf die kantonalen Spitallisten aufgenommen werden.
Die Geburtshäuser sind ein Punkt im KVG-Revisionspaket "Spitalfinanzierung".
Sollte das Paket verabschiedet werden, gibt es eine Referendumsfrist bis ca. Ende März 08. Wenn das Referendum nicht ergriffen wird, tritt das so revidierte KVG auf 1.1.09 in Kraft!

Während den 100 Tagen bis am 31.März 2008 wurde das Referendum von niemandem ergriffen.
Ziel erreicht!
Frauen, welche ihre Kinder in einem Geburtshaus gebären, sollen nicht länger diskriminiert werden.
Es sollen Anreize geschaffen werden, für die natürliche von Hebammen begleitete Geburt.

Seit dem 1. Januar 2009 kann ein Geburtshaus auf die Spitalliste des jeweiligen Kantons eingeschrieben werden. Die Kantone haben jedoch bis zum 31.12.2011 Zeit, diese Listen zu revidieren.

Januar 2012 : Die Meisten Geburtshäuser sind auf der Spitalliste ihres Kantons
Einführung der DRG (Fallpauschalen) in den Spitäler und Geburtshäuser. Die IGGH hat einen einheitlichen Tarif für alle Geburtshäuser die auf der Spitalliste sind mit den Versicherungen verhandelt.