Aktuelles

30Apr

Bikantonale Arbeitsgruppe zur hebammengeleiteten Geburtshilfe

Gesamtbericht zu den Anforderungen sowie Ein- und Ausschlusskriterien für Geburtshäuser.

Die Gesundheitsdirektionen Zürich und die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern haben im Jahr 2017 eine überkantonale und interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, um Grundlagen zu erarbeiten im Hinblick auf die Erteilung von kantonalen Leistungsaufträgen im Bereich der hebammengeleiteten Geburtshilfe (Geburtshäuser und Kliniken).

Die im Sommer 2018 in Vernehmlassung geschickte Version des Berichts wurde von der IGGH und von den meisten Geburtshäusern sehr kritisch gewürdigt und entsprechende Nachbesserungen wurden explizit gefordert.

Am 28. März 2019 haben nun die beiden Kantone den überarbeiteten Bericht definitiv verabschiedet und den interessierten Stellen zur Kenntnis zugestellt. Im Bericht wird zwar erwähnt, dass seitens der IGGH-CH und von einigen Geburtshäusern Anpassungen im Bericht gefordert worden seien. Die beiden Kantone haben allerdings diese Kritikpunkte im definitiven Bericht nicht berücksichtigt.

Der nun vorliegende Bericht wird in den beiden Kantonen frühestens 2020, resp 2022 Wirkung zeigen. Ob die anderen Kantone und in welcher Form ebenfalls auf diesen Bericht greifen werden ist offen, und wird Gegenstand von Verhandlungen zwischen der kantonalen Gesundheitsdirektion und dem jeweiligen Geburtshaus sein.

Als Hilfestellung für alle Geburtshäuser werden wir alle relevanten Dokumente zu diesem Thema hier ablegen und euch über den Verlauf dieses Themas auf dem Laufenden halten.

Gesamtbericht zu den Anforderungen sowie Ein- und Ausschlusskriterien für Geburtshäuser (648 KB)